Qualitätssicherungsvereinbarung
Partnerschaften langfristig sichern
Qualitätssicherungsvereinbarungen regeln wesentliche Pflichten und Rechte zwischen Kunden und Lieferanten. Dabei dienen sie vielfach in besonderem Maße der Effizienzsteigerung in der Abwicklung der Geschäftsvorfälle. Auch wenn Qualitätssicherungsvereinbarungen immer nur individuelle Regelungen darstellen, so profitieren alle Kunden gleichermaßen. Der höchste Kundenanspruch gilt als Referenz und Verpflichtung für alle Kundenbeziehungen.

Wareneingangskontrolle
Jedem Artikel kann ein allgemeiner oder individueller Qualitätsprüfcode zugeordnet werden. Sobald dieser Artikel im Wareneingang erfasst wird, erhält der Lagermitarbeiter das zugehörige Prüfdokument angezeigt. Auf diese Weise kann jede Art von Prüfung und Dokumentation angestoßen werden. Über die zu jedem Wareneingang und Lieferantencharge zugeordnete Chargennummer werden alle Dokumentationen verknüpft und sind online im Zugriff. Somit können wir zu jeder Warenauslieferung die entsprechenden Prüfzertifikate und Qualitätsdokumentationen mitliefern.
Ein "Skip-Lot-Verfahren" sorgt dafür, dass bereits mehrfach als gut geprüfte Artikel aus der Überwachung herausfallen und somit die Effizienz und Wirtschaftlichkeit erhalten bleibt. Bei Vereinbarungen über eine permanente Überwachung erfolgt kein "Skip".

Reklamationsabwicklung und 8D-Reporting
Jede Qualitätsreklamation wird bei uns sehr ernst genommen. Die Verantwortlichkeit liegt bei der Abteilung Anwendungstechnik. Damit gewährleisten wir einen ganzheitlichen Ansatz der Ursachenforschung und können von Beginn an auch Probleme der Kundenanwendungen bei der Abwicklung einbeziehen.
Unser eigener Anspruch ist, dass Sofortmaßnahmen unverzüglich und am gleichen Arbeitstag getroffen und dem Kunden kommuniziert werden. Eine erste ausführliche Stellungnahme erfolgt innerhalb von 24 Stunden.
Jeder Arbeitsschritt wird dokumentiert und statistisch ausgewertet. Die Abwicklung einer Reklamation sollte 14 Tage nicht überschreiten.

Produkthaftpflicht und Gewährleistung
Ein umfangreicher Versicherungsschutz ist eine wichtige und vertrauensbildende Maßnahme. Daher verfügt die Findling Wälzlager GmbH bereits Jahrzehnte über eine Produkthaftpflichtversicherung, Betriebshaftpflicht und Ertragsausfallversicherung.
Die Bedingungen der Haftpflichtversicherung und der Deckungsumfang kann bei unserem Qualitätsmanagementbeauftragten oder über den Vertrieb angefordert werden.

Auditierung und Qualifizierung
Findling Wälzlager hat jahrzehntelange Erfahrungen in der Lieferantenentwicklung asiatischer und osteuropäischer Hersteller. Mit diesem Wissen verfolgen wir einen auf die speziellen Anforderungen der Wälzlagerproduktion abgestimmten Auditierungsprozess, der wesentlich durch die ABEG®-Methode geprägt ist.
Unser Herstelleraudit beurteilt die Prozessfähigkeit im Sollzustand. Unser Produktaudit beurteilt die Zielerfüllung der Prozessfähigkeit. Die Abweichung zwischen Sollzustand und Zielerfüllung gibt uns entscheidende Hinweise zur Risikoeinschätzung unserer Lieferantenbeziehungen und Ansatzpunkte zur Lieferantenentwicklung.

Kundenauditierungen
Überwachung unseres Qualitäts- und Umweltmanagements
Wir verfügen über einen nachhaltigen internen Auditierungsplan, der sich an den ständig ändernden Organisationsanforderungen orientiert. Damit gewährleisten wir die Wirksamkeit der Umsetzung von Verbesserungsmaßnahmen.
Wir sehen insbesondere in der Auditierung unserer Kunden ein wichtiges Instrument der ständigen Verbesserung. Daher sind Sie bei uns jederzeit willkommen, sich von der Wirksamkeit unseres Qualiätsmanagementsystems zu überzeugen und sich aktiv mit Verbesserungsvorschlägen einzubringen.